Zeugnisse

      • Informationen zu den Zeugnissen und Lernentwicklungsgesprächen in der Grundschule

         

        Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 1 bis 3

        Auch in diesem Schuljahr werden wir ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen anstatt ein Zwischenzeugnis auszustellen, da Rückmeldung bei allen Beteiligten, Kindern, Eltern und Lehrern der vergangenen Jahre äußerst positiv war.

        Pädagogische Vorteile:

        Alle am Lernprozess Beteiligten (Kind, Eltern, Klassenlehrkraft) kommen zu Wort und tauschen sich aus. Der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich. Im Gegensatz zu den schriftlichen Zwischenzeugnissen erfolgen eine Beurteilung im Gespräch sowie eine persönliche Information. Missverständnisse und Unklarheiten können dabei ausgeräumt werden. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen und gemeinsam beraten; Fördermöglichkeiten und nächste Umsetzungsschritte werden aufgezeigt. 

        Ablauf: 

        Im Januar erhalten Sie als Eltern  zum Lernentwicklungsgespräch Terminvorschläge. Die Erstklasseltern erhalten zusätzlich im Rahmen eines Elternabends ausführliche Informationen. Nach der Vereinbarung eines Termins (außerhalb der Schulzeit) füllen sowohl die Eltern, das Kind als auch die Lehrkraft einen Einschätzungsbogen aus. Er dient unter anderem als Grundlage für ein ca. 30 minütiges Gespräch, das die Lehrkraft im Beisein der Eltern mit dem Kind führt. Abschließend wird mit dem Kind eine konkrete und entwicklungsgerecht formulierte Zielvereinbarung geschlossen, um das künftige Lernen gemeinsam im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu optimieren.

        Jahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 1

        Es enthält einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere

        • zum Sozialverhalten,
        • zum Lern- und Arbeitsverhalten,
        • zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern,
        • zu den individuellen Lernfortschritten.

         

        Jahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 2-4 

         

        Sie enthalten
        • Noten in den Pflichtfächern,
        • zusätzliche Erläuterungen zu den Noten in Deutsch und Mathematik,
        • Bewertungen des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens.

        Die Bereiche „Sozialverhalten“ und „Lern- und Arbeitsverhalten“ werden in einem durchgängigen Text beschrieben. Abschließend wird in einem Satz der jeweilige Bereich zusammenfassend beurteilt. (Bsp.: Das Sozialverhalten war insgesamt gut).

         

        Übertrittsverfahren in der 4. Jahrgangsstufe

         

        a) Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten Ende Januar (im Schuljahr 2023/2024 am 19.01.2024) anstelle des Zwischenzeugnisses eine sogenannte „Zwischeninformation zum Leistungsstand“, der den Eltern die aktuellen Informationen über den momentanen Leistungsstand ihres Kindes bieten soll. 

        Dieser Leistungsbericht beinhaltet ausschließlich die Jahresfortgangsnoten aller Fächer und ggf. einen Vorrückungshinweis. Es findet keine Kommentierung der Teilbereiche der Fächer statt.

        b) Anfang Mai (Schuljahr 2023/24 - 2. Mai) bekommen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse ein Übertrittszeugnis. 

        Dieses Übertrittszeugnis beinhaltet:

        • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
        • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und 
          Heimat- und Sachunterricht
        • eine Bewertung des Sozial- sowie Lern- und Arbeitsverhaltens
        • eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren  Bildungsweg festgestellt wird.