Einschulung

      • Mein Kind kommt in die Schule

        Termine:

         

         

        06. Februar 2023 

        19.00 Uhr

         

         

        Informationen zur Schuleinschreibung an der Grundschule Offenstetten sowie für alle interessierte Eltern an der gebundenen Ganztagsklasse oder jederzeit per E-Mail oder telefonisch

         

         

        06. März 2023

         

         

         

        Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/2024

         

         

        Was bringen Sie zur Schuleinschreibung mit?

         

        Geburtsurkunde oder Stammbuch

        Nachweis über Masernimpfung (Impfpass)

        Nachweis des apparativen Hör-/Sehtest

        Nachweis der U9

        evtl. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden

         

         

        Wie wird die Schuleinschreibung ablaufen?

         

        Die Einschreibung findet für alle Sprengelkinder an der Grundschule Offenstetten statt. Eltern von Kindern aus Abensberg, die den gebundenen Ganztag besuchen möchten und nicht zum Sprengel Offenstetten gehören, geben bitte einen Antrag dafür ab. 

         

         

        Richtlinien der Schulpflicht

         

        In Deutschland herrscht allgemeine Schulpflicht. Das heißt: Alle Kinder haben das Recht und auch die Pflicht die für ihren Einzugsbereich zuständige Grundschule zu besuchen, wenn sie im Laufe des Vorschuljahres oder bis zum 30. September 6 Jahre alt werden. 

         

        „Einschulungskorridor"

        Kinder, die vom 01.07.2023 bis 30.09.2023 sechs Jahre alt werden, durchlaufen das Anmelde- und Einschreibungsverfahren. Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind 2023/2024 schulpflichtig wird oder nicht. Bis 11. April muss von den Eltern eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, wenn das Kind erst 2024/2025 schulpflichtig werden soll.

         

        „Oktober- und Novemberkinder“:

        Kinder, die im Oktober oder November erst Geburtstag feiern, können bis zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung bei der Schule schriftlich „abgemeldet“ werden. Das heißt die Eltern reichen bei der Grundschule eine schriftliche Erklärung ein, dass sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Ein Erscheinen zum Anmeldetag ist dann nicht mehr notwendig. Das Kind hat den Status „nicht schulpflichtig“. Es handelt sich dabei um keine Zurückstellung. Die Entscheidung kann bis zum 11. April 2023 gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden. In diesem Falle würde die Schule bei einem Gespräch die Schulfähigkeit noch einmal nachträglich überprüfen.

         

        „Dezemberkinder“:

        Nach einem schriftlichen Antrag können auch Kinder, die erst in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr erreichen, an der Schuleinschreibung teilnehmen. Im Anschluss daran wird in einem Gespräch über die Schuleinschreibung entschieden.

         

        „Januarkinder“:

        Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulverfahren ein schulpsychologisches Gutachten. (Informationen hierzu erteilt die Grundschule.)