Einschulung
Mein Kind kommt in die Schule
Termine:
06. Februar 2025
18.00 Uhr
Informationen zur Schuleinschreibung an der Grundschule Offenstetten sowie für alle interessierte Eltern an der gebundenen Ganztagsklasse oder jederzeit per E-Mail oder telefonisch
11. März 2025
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026
Was bringen Sie zur Schuleinschreibung mit?
Geburtsurkunde oder Stammbuch
Nachweis über Masernimpfung (Impfpass)
Nachweis des apparativen Hör-/Sehtest
Nachweis der U9
evtl. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
Wie wird die Schuleinschreibung ablaufen?
Die Einschreibung findet für alle Sprengelkinder an der Grundschule Offenstetten statt. Eltern von Kindern aus Abensberg, die den gebundenen Ganztag besuchen möchten und nicht zum Sprengel Offenstetten gehören, geben bitte einen Antrag dafür ab.
Richtlinien der Schulpflicht
In Deutschland herrscht allgemeine Schulpflicht. Das heißt: Alle Kinder haben das Recht und auch die Pflicht die für ihren Einzugsbereich zuständige Grundschule zu besuchen, wenn sie im Laufe des Vorschuljahres oder bis zum 30. September 6 Jahre alt werden.
„Einschulungskorridor"
Kinder, die vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, durchlaufen das Anmelde- und Einschreibungsverfahren. Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind 2025/2026 schulpflichtig wird oder nicht. Bis 10. April muss von den Eltern eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, wenn das Kind erst 2026/2027 schulpflichtig werden soll.
„Oktober- und Novemberkinder“:
Kinder, die im Oktober oder November erst Geburtstag feiern, können bis zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung bei der Schule schriftlich „abgemeldet“ werden. Das heißt die Eltern reichen bei der Grundschule eine schriftliche Erklärung ein, dass sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Ein Erscheinen zum Anmeldetag ist dann nicht mehr notwendig. Das Kind hat den Status „nicht schulpflichtig“. Es handelt sich dabei um keine Zurückstellung. Die Entscheidung kann bis zum 10. April 2025 gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden. In diesem Falle würde die Schule bei einem Gespräch die Schulfähigkeit noch einmal nachträglich überprüfen.
„Dezemberkinder“:
Nach einem schriftlichen Antrag können auch Kinder, die erst in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr erreichen, an der Schuleinschreibung teilnehmen. Im Anschluss daran wird in einem Gespräch über die Schuleinschreibung entschieden.
„Januarkinder“:
Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulverfahren ein schulpsychologisches Gutachten. (Informationen hierzu erteilt die Grundschule.)