Krankmeldung
Sehr geehrte Eltern, liebe Erziehungsberechtige,
sollte Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen können, melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn bis 7.45 Uhr per EduPage krank.
Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind nur in Notfällen zulässig. Ihr Kind verpasst sonst wichtige Unterrichtsinhalte. Außerdem stört es den Unterricht beziehungsweise die Aufsichtspflicht ist nicht gewährleistet, wenn das Kind durch die Lehrkraft aus dem Unterricht entlassen werden muss.
Ein ärztliches Attest ist bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen, also ab dem 4. Fehltag, zu erbringen.
Ebenso kann am letzten Schultag vor und am ersten Schultag nach den Schulferien ein Attest notwendig sein.
gez. L. Köppl, Rin