Wie wird man Elternbeirat?
Für die Dauer eines Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten der Schüler jeder Klasse ihren Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter.
Zusätzlich wählen die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Schule in einem separaten Wahlgang den Elternbeirat. Dieser wählt aus seiner Mitte dann einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Gewählt werden kann jeder engagierte Erziehungsberechtigte.
Wie oft trifft sich der Elternbeirat?
Der Elternbeirat trifft sich etwa 4-5 Mal pro Schuljahr. Sollten außergewöhnliche Anlässe sein, trifft man sich zu einer außerordentlichen Sitzung. An den Sitzungen nimmt neben den Elternbeiratsmitgliedern auch die Schulleitung teil.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Hauptaufgabe des EB liegt in seiner beratenden und vertrauensbildenden Funktion. Durch Schulfeste und andere Aktionen, die der EB organisiert, werden die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl zwischen Schule, Schülern und Eltern verstärkt. Zugleich gelingt es dem EB durch diverse Aktionen Einnahmen zu erwirtschaften, die er zu 100 % zur finanziellen Unterstützung der Schüler verwendet.
Welche Aktionen führt der Elternbeirat durch?
• Kaffee- und Kuchenverkauf zum 1. Schultag
• Martinsgänse zum Teilen für die Kinder
• Nikolaus für die 1. Klassen
• Faschingskrapfen für die Kinder
• Kaffee- und Kuchenverkauf bei der Schuleinschreibung
• Sportlerfrühstück
• Unterstützung bei Klassenfahrten, z. B. Buskosten für Theaterfahrten
• Verpflegung beim Schulfest
Amt
Name
Klasse des Kindes
1.Vorsitzende
Gashi Ambulena
4a
2.Vorsitzende
Gottswinter Samantha
2a
Kassier
Lenhard Stefan
4a
Schriftführer
Hecker Maria
4b
Beisitzer
Bese Alzbeta
4a
Beisitzer
Wiencek Marcus 1b
Beisitzer
Zellner Christoph
1c
Beisitzer
Kuttler-Tauss Kerstin 3b
Beisitzer
Lorenz Andrea 3c
Beisitzer Ottow Cassandra 3a Beisitzer Pöppel Kerstin 1a/3a Beisitzer Berger Christina 3c