Ganztagsschule

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        HINWEISE UND RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

         

        Mit wirksamer Anmeldung ist die Teilnahme am Ganztagsunterricht für mindestens ein Schuljahr verpflichtend.

         

        Ebenso ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Ganztagsschule verpflichtend.

         

        Für den Besuch der Ganztagsschule wird für das Mittagessen inklusive Getränke ein Unkostenbeitrag in Höhe von momentan 3,10 € täglich erhoben. Mit diesem Betrag sind die Aufwendungen für Verpflegung durch den Sachaufwandsträger abgegolten.

         

        Das Ganztagsschulangebot umfasst als verbindliche Unterrichtszeiten von Montag bis Donnerstag die Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen ist täglich ab 07.30 Uhr gewährleistet.

         

        Die Bestimmungen des allgemeinen Schulrechts bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

         

        Bei mehrmaligem Fehlverhalten eines Schülers / einer Schülerin oder bei mangelnder Kooperation der Erziehungsberechtigten mit dem Personal der Ganztagsklasse ist ein Ausschluss des Kindes aus dem Ganztag entsprechend §§ 86,87 BayEUG nach Entscheidung eines Gremiums möglich.

         

        Die Eltern und Erziehungsberechtigten erkennen die Grundsätze des Ganztagsbetriebs mit allen Regeln und Verpflichtungen an und unterstützen sie.

         

        Der Nachmittagsunterricht kann aus zwingenden Gründen (z.B. Lehrerkonferenzen, Fortbildungen) auch ausfallen. Die Erziehungsberechtigten werden spätestens eine Woche vorher in Kenntnis gesetzt.